Der Ablauf des Begleiteten Umganges
Oberstes Ziel für uns ist es, die Eltern dazu zu befähigen den Umgang wieder selbständig und in Eigenverantwortung
durchzuführen. Dazu gehören vor allen Gespräche mit den Eltern, die wir zunächst einzeln mit jedem Elternteil führen.
In diesen Gesprächen wollen wir erfahren warum die Eltern einen begleiteten Besuchkontakt wünschen, was ihr
besonderes Anliegen dabei ist und wie der Ablauf der Kontakte sein soll. Je nach Alter der Kinder werden auch mit
ihnen Gespräche geführt. Abhängig vom Gerichtsbeschluss und/oder in Absprache mit den Eltern wird dann Dauer,
Umfang und Ablauf des "Begleiteten Umganges" festgelegt. Von Seiten des Kinderschutzbundes gilt die Vorgabe
höchsten alle 2 Wochen und max. 2 Stunden. Häufigere oder längere Kontakte machen wir nur in Ausnahmefällen
(z.B. lange Anreise des Besuchsberechtigten)
Begleitend zu den Besuchskontakten werden Gespräche mit den Eltern geführt, mit dem Ziel eine eigenständige
Lösung zu erarbeiten. Die Häufigkeit der Gespräche wird individuell abgesprochen und dem jeweiligen Bedarf
angepasst. Auf Wunsch der Eltern kann auch eine schriftliche Vorlage für das Gericht erarbeitet werden wie der künftige Umgang gestaltet werden soll.
Wir als Kinderschutzbund sind neutral den Eltern gegenüber und sehen uns ausschließlich als Anwalt der Kinder.
Unser oberstes Ziel ist es den Kindern einen reibungslosen Umgang mit beiden Eltern zu ermöglichen.