Der "Begleitete Umgang"
Der "Begleitete Umgang" ist eine Möglichkeit die Besuchkontakte in einem geschützten Rahmen und unter Begleitung
durchzuführen. Er kann eine Hilfe sein, den Kontakt zum besuchberechtigten Elternteil wieder aufzubauen oder zu
stabilisieren. Das gilt insbesondere für die Wiederanbahnung nach langen Kontaktabbrüchen. Bei einem hohen
Konfliktpotential zwischen den Eltern und den damit verbundenen Loyalitätskonflikten der Kinder kann der
"Begleitete Umgang" konfliktreduzierend wirken und somit auch die Kinder entlasten, so dass sie unbefangener zu
dem Kontakt gehen können. Bei drohender Gefahr von Gewalt kann er dazu beitragen die Eskalation zu mildern oder
zu beenden. Im Falle von Gewalt, Missbrauch oder drohender Entführung dient er dem Schutz des Kindes.
Das Kindeswohl steht hier an erster Stelle und ist ausschlaggebend für die Durchführung und Ausgestaltung dieser
begleiteten Umgänge.
Der "Begleitete Umgang" kann aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erfolgen, durch das Jugendamt Fachstelle
Sorgerecht veranlasst werden oder auf Grund persönlicher Nachfrage durechgeführt werden. Im Falle eines
Gerichtsbeschlusses arbeiten wir eng mit der Fachstelle Sorgerecht von Jugendamt Bochum zusammen.
Der "Begleitete Umgang" findet in den Räumen des Kinderschutzbundes und unter der Begleitung einer Fachkraft statt.